Osteopathie / FAQ Gibt es Kontraindikationen?
Die Osteopathie ist eine sanfte Behandlungsmethode und ich passe sie Ihnen individuell an. Somit gibt es kaum Kontraindikationen und man kann nahezu alle Beschwerden osteopathisch begleiten. Es kann aber in seltenen Fällen vorkommen, dass ich Sie nach einer ausführlichen Untersuchung und Befragung vorerst an bestimmten Bereichen nicht behandeln kann. Manchmal ist eine weitere medizinische Untersuchung hilfreich. Das kann zum Beispiel bei Merkmalen der Fall sein, die auf einen akuten Prozess hindeuten (z .B Knochenbrüche, Tumore, Fieber oder akute Entzündungen wie beispielsweise Blinddarmentzündung).
Können andere Verfahren neben der Osteopathie angewendet werden?
Ich bin immer bemüht, mit anderen Fachrichtungen zusammen zu arbeiten (Schulmedizin, Homöopathie und Chinesische Medizin). So ist ein bestmögliches Behandlungsergebnis zu erreichen.
Preise
Privat- und Zusatzversicherten werden die Behandlungskosten in der Regel erstattet. Die Behandlung wird nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker abgerechnet.
Angaben zu den Preisen erteile ich Ihnen gerne telefonisch oder per
E-Mail.
Wird die Osteopathie von meiner Krankenkasse bezahlt?
Die Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen ist unterschiedlich geregelt:
- Immer mehr gesetzliche Krankenkassen erstatten anteilig die Kosten für Osteopathie. Voraussetzung dafür ist, dass die Behandlung durch einen Osteopathen mit anerkannter Ausbildung und abschließender Prüfung erfolgt. Als Mitglied des Verbandes der Osteopathen (VOD) erfülle ich die geforderten hohen Qualitätsstandards. Bitte beachten Sie, dass manche Kassen eine ärztliche Bescheinigung von Ihrem Arzt fordern. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
- Private Krankenversicherungen erstatten häufig Heilpraktiker-Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). In letzter Zeit wird kulanterweise die Osteopathie von manchen Privatkassen teilweise übernommen. Dies hängt von Ihrem Tarif und von Ihrer Kasse ab. Informieren Sie sich bitte bei Ihrem Versicherer.
- Haben Sie eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abgeschlossen, übernimmt diese im Rahmen des vereinbarten Tarifs die Kosten.
Welche gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten?
Warum brauchen Osteopathen eine Heilpraktiker-Zulassung?
In Deutschland dürfen nur Ärzte und staatlich zugelassene Heilpraktiker selbstständig als Osteopath praktizieren. Masseure oder Physiotherapeuten, die nicht zugleich Arzt oder Heilpraktiker sind, dürfen nur auf Anordnung eines Arztes tätig werden. Wer z. B. als Masseur oder Physiotherapeut selbständig osteopathische Techniken anbietet, ohne sich an diese Zulassungsvoraussetzungen zu halten, handelt in Deutschland gesetzeswidrig und arbeitet ohne jeglichen Versicherungsschutz.